Energieausweise

 

Wann benötige ich einen Energieausweis?

 

Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis. Nicht jeder Hausbesitzer hat die Wahl.

 

Wer braucht welchen Ausweis?

 

Bedarfsorientierter Ausweis

 

Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben.

Ein qualifizierter Energieberater errechnet auf Basis verschiedener Angaben (u. a. Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems) den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter festgelegten Bedingungen theoretisch benötigt wird - unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Verbrauchsorientierter Ausweis

Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.

Bei einem Verbrauchsausweis dokumentiert der Endenergieverbrauch, wie viel Energie für Heizung und falls zentral auch für Warmwasser pro Quadratmeter und Jahr tatsächlich verbraucht wurde. Zur Erstellung werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden außerdem zusätzliche Feuerstätten wie zum Beispiel Kaminöfen sowie Leerstände. Der Verbrauchsausweis spiegelt den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner wider.

Nicht alle Ausweise sind vergleichbar

 

Auch wenn sich die Ausweise optisch gleichen, Bedarfs- und Verbrauchsausweise sind nicht miteinander vergleichbar. Das gilt ebenfalls für ältere Energieausweise. Ein Haus, das auf der Farbskala in älteren Energieausweisen noch im gelben Mittelfeld auftaucht, würde nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch rot (= ineffizient) erreichen. Grundsätzlich verlieren Energieausweise nach 10 Jahren ihr Gültigkeit. 

Seit 2014 müssen Energieausweise auch folgende Angaben enthalten:

  • Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Energieeffizienzklasse
  • Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude sowie Hinweise, welche Maßnahmen sinnvoll oder bei einem Eigentümerwechsel vorgeschrieben sind, z. B. die Dämmung der obersten Geschossdecke oder ein Heizkesseltausch.

 

Der Energieberater benötigt folgende Angaben:

  • Gebäudedaten (Baujahr, Fläche u. w.)
  • Informationen über Alter und Art der Heizungsanlage, Art des Brennstoffs (z. B. Öl oder Gas), Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral), zusätzliche Feuerstätten (Kaminofen o. ä.), letzte Messbescheinigung des Schornsteinfegers
  • Informationen über bereits erfolgte energetische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Austausch der Fenster etc.)
  • Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen
  • Bei Verbrauchsausweisen: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre

 

Kann ein Energieausweis ohne Vor-Ort-Begehung des Ausstellers ausgestellt werden?

 

Das ist zwar grundsätzlich zulässig, aber oft gibt es bereits bei der Datenerhebung erhebliche Mängel. Dann ist der Ausweis häufig fehlerhaft und ungültig. Soll ein Ausweis ohne eine Vor-Ort-Begehung ausgestellt werden, sollten Sie die Angebote sorgfältig prüfen und vergleichen. Lassen Sie sich auch nicht von umfangreichen Fragebögen für die Datenaufnahme abschrecken. Ein Aussteller kann nämlich nur dann einen korrekten Energieausweis ausstellen, wenn Sie ihm oder ihr genügend Informationen geben. Aussagekräftige Fotos von Ihrem Gebäude sind ein Muss. Auch ohne Vor-Ort-Begehung ist es wichtig, dass die gelieferten Daten korrekt ermittelt wurden. Das aber ist für  Nichtfachleute kaum möglich. Wir empfehlen daher, dass sie bei einem Bedarfsausweis gemeinsam mit uns das Gebäude vor Ort prüfen und die Datenerfassung gemeinsam mit uns durchführen.

 

Im Internet gibt es Energieausweise als Billig- und Schnäppchenangebot schon für weniger als 25 Euro. Dahinter verbergen sich in der Regel Verbrauchsausweise, für die Daten übers Internet erhoben und Dokumente online oder per Post zugestellt werden, ohne dass jemand das Gebäude vor Ort in Augenschein nimmt. Mitunter werden sogar Bedarfsausweise ohne Begehung angeboten. In aller Regel sind diese Ausweise fehlerhaft und ungültig. 


Welche Kosten kommen auf mich zu?

 

Ich erstatte Energieausweise nur mit einer gemeinsamen Vor-Ort- Begehung.

 

Ich benötigt am Ortstermin folgende Unterlagen und Angaben:

  • Gebäudedaten (Baujahr, Fläche u. w.)
  • Informationen über Alter und Art der Heizungsanlage, Art des Brennstoffs (z. B. Öl oder Gas), Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral), zusätzliche Feuerstätten (Kaminofen o. ä.), letzte Messbescheinigung des Schornsteinfegers
  • Informationen über bereits erfolgte energetische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Austausch der Fenster etc.)
  • Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen
  • Bei Verbrauchsausweisen: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre

 

und füllen mit Ihnen gemeinsam einen Erfassungsbogen (Datenerhebung) aus. Sofern keine Pläne vorhanden sind, müssen wir ein vereinfachtes Aufmaß durchführen. Nach der vollständigen Datenaufnahme erhalten Sie innerhalb von 2 Tagen Ihren Energieausweis.

 

Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus ab 350 Euro zzgl. MwSt.

Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus ab 150 Euro zzgl. MwSt.

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