Wann benötige ich einen Energieausweis?
Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis. Nicht jeder Hausbesitzer hat die Wahl.
Wer braucht welchen Ausweis?
Bedarfsorientierter Ausweis
Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Ein qualifizierter Energieberater errechnet auf Basis verschiedener Angaben (u. a. Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des
Heizsystems) den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter festgelegten Bedingungen theoretisch
benötigt wird - unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Verbrauchsorientierter Ausweis
Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.
Bei einem Verbrauchsausweis dokumentiert der Endenergieverbrauch, wie viel Energie für Heizung und falls zentral auch für Warmwasser pro Quadratmeter und Jahr
tatsächlich verbraucht wurde. Zur Erstellung werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden außerdem zusätzliche Feuerstätten wie zum Beispiel
Kaminöfen sowie Leerstände. Der Verbrauchsausweis spiegelt den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner wider.
Nicht alle Ausweise sind vergleichbar
Auch wenn sich die Ausweise optisch gleichen, Bedarfs- und Verbrauchsausweise sind nicht miteinander vergleichbar. Das gilt ebenfalls für ältere Energieausweise. Ein
Haus, das auf der Farbskala in älteren Energieausweisen noch im gelben Mittelfeld auftaucht, würde nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch rot (= ineffizient) erreichen. Grundsätzlich
verlieren Energieausweise nach 10 Jahren ihr Gültigkeit.
Seit 2014 müssen Energieausweise auch folgende Angaben enthalten:
Der Energieberater benötigt folgende Angaben:
Kann ein Energieausweis ohne Vor-Ort-Begehung des Ausstellers ausgestellt werden?
Das ist zwar grundsätzlich zulässig, aber oft gibt es bereits bei der Datenerhebung erhebliche Mängel. Dann ist der Ausweis häufig fehlerhaft und ungültig. Soll ein Ausweis ohne eine Vor-Ort-Begehung ausgestellt werden, sollten Sie die Angebote sorgfältig prüfen und vergleichen. Lassen Sie sich auch nicht von umfangreichen Fragebögen für die Datenaufnahme abschrecken. Ein Aussteller kann nämlich nur dann einen korrekten Energieausweis ausstellen, wenn Sie ihm oder ihr genügend Informationen geben. Aussagekräftige Fotos von Ihrem Gebäude sind ein Muss. Auch ohne Vor-Ort-Begehung ist es wichtig, dass die gelieferten Daten korrekt ermittelt wurden. Das aber ist für Nichtfachleute kaum möglich. Wir empfehlen daher, dass sie bei einem Bedarfsausweis gemeinsam mit uns das Gebäude vor Ort prüfen und die Datenerfassung gemeinsam mit uns durchführen.
Im Internet gibt es Energieausweise als Billig- und Schnäppchenangebot schon für weniger als 25 Euro. Dahinter verbergen sich in der Regel Verbrauchsausweise, für die Daten übers Internet erhoben und Dokumente online oder per Post zugestellt werden, ohne dass jemand das Gebäude vor Ort in Augenschein nimmt. Mitunter werden sogar Bedarfsausweise ohne Begehung angeboten. In aller Regel sind diese Ausweise fehlerhaft und ungültig.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Ich erstatte Energieausweise nur mit einer gemeinsamen Vor-Ort- Begehung.
Ich benötigt am Ortstermin folgende Unterlagen und Angaben:
und füllen mit Ihnen gemeinsam einen Erfassungsbogen (Datenerhebung) aus. Sofern keine Pläne vorhanden sind, müssen wir ein vereinfachtes Aufmaß durchführen. Nach der vollständigen Datenaufnahme erhalten Sie innerhalb von 2 Tagen Ihren Energieausweis.
Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus ab 350 Euro zzgl. MwSt.
Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus ab 150 Euro zzgl. MwSt.