Ein Bedarfsausweis ist in der Regel verpflichtend für: Ältere, unsanierte Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor dem 01.11.1977), die nicht das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Objekte, bei denen keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und dem meist günstigeren Verbrauchsausweis besteht für: Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten. Wohngebäude mit bis zu 4 Einheiten, die bereits das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen (durch Baujahr oder Sanierung).