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Baubetreuung

Die wirtschaftliche Stellvertretung

Der Baubetreuer übernimmt im Namen und auf Rechnung des Bauherrn die wirtschaftliche und technische Vorbereitung sowie Durchführung des Bauvorhabens (§ 34c GewO). Kernaufgaben: Finanzielle Abwicklung, organisatorische Vorbereitung, Treuhänderfunktion, Einholen von Genehmigungen. Ihr Vorteil: Umfassende Entlastung bei administrativen und wirtschaftlichen Entscheidungen. 

 

Kosten:  2 % bis 5 % der Bausumme oder Pauschalen (ca. 3.000 € – 3.500 € bei EFH) oder Stundensätze von 120 €.

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