Ein Bedarfsausweis ist in der Regel verpflichtend für: Ältere, unsanierte Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor dem 01.11.1977), die nicht das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Objekte, bei denen keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und dem meist günstigeren Verbrauchsausweis besteht für: Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten. Wohngebäude mit bis zu 4 Einheiten, die bereits das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen (durch Baujahr oder Sanierung).
Wärmeschutznachweise sind zwingend erforderliche bautechnische Nachweise für den Bauantrag, der die Einhaltung des gesetzlichen Gebäudeenergiegesetzes belegt. Er dokumentiert die energetische Qualität der Gebäudehülle, den Transmissionswärmeverlust und den Primärenergiebedarf. Erstellt wird er von zertifizierten Fachplanern, Architekten oder Energieberatern.
Kosten: Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten zwischen 500 und 1.000 €, abhängig vom Umfang.